BSV Sachsen fordert Beweislastumkehr im Rehabilitierungsgesetz

Mitteldeutsche Zeitung, 26.01.2013­

Als Reaktion auf den gestern bekanntgewordenen Fund einer brisanten Stasi-Richtlinie fordert der Bund der stalinistisch Verfolgten, Landesverband Sachsen e.V. Änderungen am beruflichen Rehabilitierungsgesetz. Im Interview mit der Mitteldeutschen Zeitung sagte Volkhard Fuchs, Vize-Vorsitzender des SED-Opferverbandes, dass nun endlich eine Beweislastumkehr für die Betroffenen im Gesetz verankert werden müsse. Der Freistaat Sachsen sollte dazu eine Bundesratsinitiative starten. Durch den Aktenfund sei jetzt klar, dass es in der DDR die Anweisung gab, politisch missliebige Personen zur Kündigung ihrer Arbeitsstelle zu bewegen, sagte Fuchs. Damit sei eine lang gehegte Vermutung erstmals belegt worden. Der damalige Psychoterror müsse sich bei der heutigen Rehabilitierung auswirken. Durch eine Beweislastumkehr würde es möglich, dass politisch Verfolgte, die früher unter Druck ihre Arbeitsstelle selbst aufgegeben hätten, Entschädigung erhielten, betonte Fuchs. Gerade für Rentenansprüche sei das wichtig.

Der Bund der stalinistisch Verfolgten, Landesverband Sachsen e.V. fordert eine Beweislastumkehr im Rehabilitierungsgesetz zu verankern, nachdem gestern die Stasi-Richtlinie aufgetaucht ist, wonach politisch missliebige Personen in der DDR zur Kündigung ihrer Arbeitsstelle gedrängt wurden.

Der MDR hatte gestern berichtet, dass in der Außenstelle des Stasi-Bundesarchivs bei Schwerin eine Richtlinie von 1977 aufgetaucht ist, die belegt, dass Ausreisewillige genötigt wurden, ihre Arbeitsstellen zu kündigen - unter Angabe von fadenscheinigen Gründen. Die Richtlinie sei bei Forschungsarbeiten gefunden worden, hieß es. Ausreisewillige seien genötigt worden, Kündigungen zu schreiben, mussten dabei aber tunlichst den eigentlichen Grund verschleiern. Vor allem Lehrer und andere Pädagogen sowie Leitungskräfte seien von der Anweisung betroffen gewesen.

Der Bund der stalinistisch Verfolgten, Landesverband Sachsen e.V. setzt sich für die Rechte ehemals politisch Verfolgter und ihrer Hinterbliebenen ein. Das schließt den Psychiatriemissbrauch der SED-Diktatur ein. Der Verein fordert Wiedergutmachung gegenüber den Opfern des Stalinismus und Kommunismus. Er fördert seine Ziele auch durch die Herausgabe von Verbandspublikationen sowie durch Zeitzeugenprojekte an Bildungseinrichtungen und leistet damit einen Beitrag zur Festigung der Demokratie.

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